(1) Starten Sie den Hahnschneider und lassen Sie ihn für 2 Minuten leer. Es kann nur nach dem normalen Laufen betrieben werden.
(2) Die Betreiber von Seidenmesser müssen Masken und enges Arbeitsbekleidung tragen und dürfen bei der Arbeit keine Handschuhe tragen.
(3) Feuerwerke sind an der Betriebsstätte der Heuschreckerei und der Heuschreckersammlung strengstens verboten; die Maschine und die elektrische Ausrüstung dürfen keine Leckage haben.
(4) Nicht betriebliches Personal des Heckenschneiders darf nicht am Betriebsort bleiben und die Betreiber dürfen nicht zur Arbeit an der Seite des Blitzschneiders stehen.
(5) Bei der Anpassung des Abstands zwischen den beweglichen und festen Blättern des Heckenschneiders muss der Hauptschlauchgurt entfernt werden.